Aktuelles
Unsere Fortbildungen richten sich an Verantwortliche für schriftliches Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen in Rheinland-Pfalz.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Am 15.01.2024 startete die Abfrage für das Projekt der Erstellung eines landesweiten Katasters der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen. Die Einrichtungen wurden per Rundmail informiert. Die Abfrage läuft bis zum 16.02.2024. Im Folgenden einige Informationen zur Abfrage.
Was wird erfasst?
Als Teil der Krisenvorsorge werden im Kulturgutkataster alle Standorte von Museen, Universitätssammlungen, Archiven, Bibliotheken und deren Außendepots gemeinsam erfasst. Als Kerninformation werden die genauen Standorte und verantwortlichen Kontaktpersonen aller Kulturgut verwahrenden Einrichtungen sowie einige weitergehende Informationen aufgenommen. Die Angaben sollen Einsatzkräften als Information dienen, damit diese ihre Hilfe im Bedarfsfall effizient planen und durchführen können.
Einsätze vor Ort können allerdings nur effizient ablaufen, wenn die betroffenen Einrichtungen über einen auf die jeweiligen Gegebenheiten angepassten, aktuellen Notfallplan verfügen. Um einen Überblick über die Bedarfe der Einrichtungen insgesamt zu erhalten, werden auch das Vorhandensein lokaler Notfallpläne und die Beteiligung an einem Notfallverbund erfasst.
Wie werden die Daten erfasst?
Die Erstellung des Kulturgutkatasters erfolgt über die direkte Abfrage der Kulturgüter verwahrenden Einrichtungen. Mittels Fragebogen werden die Angaben eigenständig in einer Datenbank erfasst. Technisch wird der Fragebogen durch das Portal für den Brand und Katastrophenschutz (BKS-Portal) verwaltet. Hierdurch sind die im Bedarfsfall wichtigen Informationen direkt von allen Angehörigen der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz - abrufbar.
Ansprechpartnerin bei Fragen für Archive und Bibliotheken:
Frau Arlett Kost-Mahle, Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (lbe(at)lbz.rlp.de).
Der LBE-Newsletter Dezember 2023 (pdf-Datei) ist erschienen.
Themen sind:
1. Rückblick auf 2023
2. Ausblick auf 2024
Ältere Ausgaben finden Sie bei den Publikationen.
Die begleitende, bebilderte Handreichung zum LBE-Notfallset, einer modularen Materialsammlung zur Erstversorgung kleinerer Wasserschäden, liegt nun zum Download (pdf-Datei) vor.
Die Handreichung informiert Sie über den Aufbau und die Verwendung der enthaltenen Materialien und liefert Informationen zu den Austauschrhythmen der Materialien. Ebenso finden Sie auch eine Literatur- und Linkzusammenstellung zu den Themen Notfallvorsorge und Notfallbewältigung (Auswahl).
Die ebenfalls vorhandenen Inhaltslisten der einzelnen Boxen des modularen Sets können Sie zur Zusammenstellung bzw. Ergänzung eigener Notfallboxen verwenden.
Bitte beachten Sie, dass es keine neue kostenfreie Verteilaktion des LBE-Notfallsets geben wird und dieses auch nicht bei der LBE zu beziehen ist. Fachfirmen bieten Notfallboxen an, die zu erwerben sind, wenn Sie nicht selbst Material einzeln zusammenstellen wollen.
Ab dem 01.10.2023 startet ein Pilotprojekt für die Unterstützung bei der Erstversorgung eines Wasserschadens im Notfall. Um Verluste beim Kulturgut u.a. auch durch Schimmelbefall zu vermeiden und auch die Folgekosten möglichst niedrig zu halten, spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Je früher und schneller Sie aktiv werden, desto besser.
Was umfasst das neue Angebot?
Wir haben beim Bestandserhaltungsdienstleister Schempp 200lfd.m Tiefkühlkapazität (pro Schadensfall jeweils auf 5 Monate befristet) sowie die notwendige Menge an Verpackungsmaterial (für max. die 200lfd.m) reserviert für Einrichtungen, die sich im Schadensfall bei der LBE melden und dazu eine Vereinbarung abschließen.
Für die Tiefkühlkapazität und das Verpackungsmaterial entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn die betroffenen Bestände erst einmal eingefroren sind, ist die Gefahr eines Schimmelbefalls gebannt und Sie haben Zeit für die Planung der Folgemaßnahmen und die Finanzierung dieser gewonnen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Organisation der Abholung der Verpackungsmaterialien bei der Fa. Schempp
- Organisation der Verpackung der Bestände am Schadensort durch Beauftragung eines Dienstleisters
- Transport der verpackten Bestände zur Fa. Schempp
- Einfrieren für die Zeit nach den 5 Monaten
- Beauftragung notwendiger Folgemaßnahmen (Gefriertrocknung, Reinigung…)bei einem Dienstleister
- Rücktransport der Bestände zur Einrichtung
Weitere Informationen, u.a. zur Meldung des Schadens, zum Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem LBZ finden Sie hier:
Erstversorgung nach einem (kleineren) Wasserschaden – Angebot der LBE (PDF-Datei)
Vereinbarung für Tiefkühlkapazität und Verpackungsmaterial für schriftliches Kulturgut im Fall von kleineren Wasserschäden (PDF-Datei)