Es ist im Rahmen des BKM-Sonderprogramms möglich, einen Antrag auf Landesmittel mit einem Antrag auf Bundesebene zu „kombinieren“, um den notwendigen Eigenanteil (mind. 50%) für den BKM-Antrag zu realisieren.
Beachten Sie hinsichtlich des Eigenanteils:
Wenn für dasselbe Projekt ein Antrag beim Land und beim Bund im Rahmen des BKM-Sonderprogramms gestellt wird, soll der Eigenanteil identisch sein, also in beiden Fällen dieselbe Höhe haben. Als Anlage ist der Finanzplan, der für den Bundesantrag vorgesehen ist, bereits beim Landesantrag einzureichen.
Wie müssen Sie bei der Antragstellung vorgehen?
1) Antragstellung im Rahmen des Landesförderprogramms bis zum 01.12. (inkl. Vorlage des vorläufigen Kosten- und Finanzplans für den Antrag im BKM-Sonderprogramm)
2) Vorlage des Antrags im BKM-Sonderprogramm bei der LBE bis zum 15.12. (digital und postalisch)
3) Erstprüfung der Unterlagen durch die LBE, dann Weiterleitung des Antrags an das zuständige Ministerium
4) Wenn der Antrag dort positiv beschieden wird: Weiterleitung durch das Ministerium an die KEK
Hinweis:
In der Regel erhalten Sie bei einem Landesantrag den Zuwendungsbescheid früher als beim Bundesantrag. Mit dem Vorhaben darf allerdings erst dann begonnen werden, wenn Sie für die Förderung im BKM-Sonderprogramm einen „Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gestellt haben und dieser bewilligt wurde oder der Zuwendungsbescheid für die Bundesförderung vorliegt.
Weitere Informationen zur Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der KEK finden Sie auf der Webseite unter „Wann kann mit dem geplanten Projekt begonnen werden?“