Leihfrist & Verlängerung
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen und kann dreimal verlängert werden. Zu den Ausnahmen zählen CDs und DVDs, bei denen eine Leihfristverlängerung nicht möglich ist. Die Leihfrist für CDs beträgt 4 Wochen, die für DVDs 2 Wochen. Ist die Leihfrist überschritten, fallen automatisch Säumnisgebühren an.
So verlängern Sie Leihfristen:
- Klicken Sie im Katalog auf den Reiter Konto. Nachdem Sie die Ausweisnummer und das Passwort eingegeben haben, erscheinen alle entliehenen Medien.
- Zur Verlängerung der Leihfristen in Ihrem Konto klicken Sie im Fenster "weitere Optionen" auf "Konto verlängern".
- Anschließend werden alle verlängerten Medien sowie die nicht-verlängerbaren Medien zusammen mit dem Ablehnungsgrund angezeigt. Nach Klick auf "Bestätigen" werden die Ausleihen mit den ggf. aktualisierten Leihfristenden angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen Leihfristen nicht verlängerbar sind, z.B. wenn eine Vormerkung vorliegt, die Leihfrist abgelaufen ist oder noch länger als eine Woche läuft. Beachten Sie also in jedem Fall die einzelnen Leihfristen.
Vormerkungen, Voraberinnerungen und weitere Informationen bekommen Sie von uns per E-Mail-Benachrichtigung.
Fernleih-Medien
Die Verlängerung von Fernleih-Medien erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der besitzenden Bibliothek.
Falls der Verlängerungsantrag abgelehnt wird, benachrichtigen wir Sie. In diesem Fall muss die Rückgabe innerhalb einer Woche erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Leihfristen von Fernleih-Medien nur einmal verlängert werden können.
Landesbüchereistelle
Für die Angebote der Landesbüchereistelle im LBZ gelten andere Nutzungsbedingungen und Leihfristen. Mehr Informationen zu diesen Angeboten.